Seit Freitag Freigänger
Uli Hoeneß muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter
Sieben Monate nach seinem Haftantritt ist Uli Hoeneß am Freitag Freigänger geworden. Dies bestätigte ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums unserer Redaktion.
Weitere Angaben könne er im Hinblick auf Hoeneß' Persönlichkeitsrechte vorerst nicht machen, so der Sprecher. Der ehemalige Präsident des FC Bayern München kann somit tagsüber einer geregelten Arbeit außerhalb der Haftanstalt nachgehen - voraussichtlich in der Jugendabteilung des Fußball-Rekordmeisters. Nur zum Schlafen muss Hoeneß wieder hinter Gitter.
Sein Anwalt Tobias Pretsch von der Kanzlei Ufer-Knauer teilte auf Anfrage mit, dass der FC Bayern München als Arbeitgeber des 62-Jährigen eine Erklärung abgeben wolle. Die Verantwortlichen des europäischen Spitzenklubs hatten zuvor mehrfach gesagt, dass Hoeneß im Nachwuchsbereich des Vereins arbeiten werde.
Dass Hoeneß bereits jetzt Freigänger wurde, deutet darauf hin, dass die Strafvollstreckungsbehörden die Hälfte seiner Haft zur Bewährung aussetzen könnten. In diesem Falle wäre der einstige Fußball-Spitzenmanager im Frühjahr 2016 ein freier Mann.
Hoeneß, der am 5. Januar 63 Jahre alt wird, war am 2. Juni ins Gefängnis nach Landsberg am Lech gegangen. Am 13. März hatte ihn das Landgericht München wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der einstige Bratwurstfabrikant hatte an Weihnachten und Silvester schon zweimal Hafturlaub erhalten. Er durfte das Gefängnis in dieser Zeit auch zum Schlafen verlassen und verbrachte die Feiertage mit seiner Familie in seinem Haus in Bad Wiessee am Tegernsee. Schon zuvor war ihm einige Male tagsüber Ausgang genehmigt worden.
FC-Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge hatte erst kürzlich im Fernsehen über die Zukunft von Hoeneß gesagt: "Ab Anfang Januar kommt er zum ersten Mal her, wird dann im Nachwuchs tätig sein." Und Vereinspräsident Karl Hopfner ergänzte: "Es war sein eigener Wunsch, im Nachwuchsbereich zu arbeiten."
Hafterleichterungen richten sich nach einem Vollzugsplan, den das Gefängnis für jeden Häftling erstellt. Der begleitete oder unbegleitete Ausgang ist eine der unteren Stufen. Hafturlaub kommt nach frühestens sechs Monaten geschlossenem Vollzug als weitere Erleichterung in Betracht. Der Freigang ist eine der oberen Stufen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Teil der Haftstrafe von Gefangenen zur Bewährung ausgesetzt. In vielen Fällen ist dies das letzte Drittel der Haft. Bei Ersttätern wie Hoeneß kommt auch infrage, dass die Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Nenhum comentário:
Postar um comentário